Donnerstag, 21. März 2013

gefahr durch datenabgleich?

in den agrarmedien und in vorträgen wird auf den künftigen datenabgleich zwischen ama als förderabwicklungsstelle und der sv.bauern. da die svb die agrarisch genutzte fläche als bemessungsgrundlage verwendet und die ama nur der förderung entsprechenden flächen und tierzahlen, ergibt sich auf natürlichem weg eine differenz. böse zungen führen das darauf zurück, dass beim abkassieren die größtmögliche fläche verwendet wird, aber wenn es ums auszahlen geht, auf das mindestmaß reduziert wird.

andererseits wurde nicht selten vergessen, daten zu aktualisieren, wo für erheblich mehr fläche förderungen bezogen werden als bei der sv.bauern gemeldet ist.

es gibt keinen grund, sich zu fürchten. wenn die ama-antragsfläche geringer ist als die bei der sv.bauern gemeldete fläche, deutet das auf richtige daten hin. ist jedeoch die ama-fläche größer als die bei der svb gemeldete, besteht dringender handlungsbedarf. 

negativ kann sich der datenabgleich auch auf pensionisten unter 65 jahren auswirken. die differenz zwischen eigenfläche und verpachteter fläche kann eine versicherungspflicht in der svb begründen, was wiederum zum verlust des pensionsanspruchs führen kann. 

weiters könnte die zahl der hausschlachtungen ein hinweis sein, dass in größerem ausmaß schweine vermarktet werden. 

zudem bezieht die svb informationen über den hausbrand vom zollamt. inwieweit daraus abzulesen ist, wieviel schnaps jemand im abgelaufenen jahr vermarktet hat, wird schwierig werden. bei sehr großen mengen könnte das auch thema einer überprüfung sein.     

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