Montag, 9. Dezember 2013

schulungssaison wieder begonnen

nach der veranstaltung in der bbk melk am 24.10.2013 über die "pauschalierungsverordnung neu" fand am 9.12. eine schulung zu den themen "einheitswert-hauptfeststellung" und "förderung" statt.

nach 26 jahren wird eine hauptfeststellung der land- und fortswirtschaftlichen einheitswerte durchgeführt.ursprünglich war eine hauptfeststellung alle 9 jahre geplant. während der alte landwirtschaftliche einheitswert im wesentlichen aus der bodenklimazahl plus zu- und minus abschläge errechnet wird, soll sich der neue prozentuell aus folgenden teilen zusammensetzen:

83 % boden und wirtschaftliche ertragsbedingungen (früher ca. 99 %)
13 % öffentliche gelder aus säule 1 (entspricht 33 % der betriebsprämien, nicht jedoch öpul und andere förderungen)
4 % viehzuschläge (früher ca. 1 %) 

dabei wird der ha-satz von eur 2289,- auf eur 2400,- auf basis von 100 punkten angehoben. die summe der einheitswerte soll um 5 bis 10 % angehoben werden. was sich auch entsprechend auf die mit dem einheitswert verbundenen abgabenlasten auswirken wird.

insgesamt soll die einheitswertberechnung vereinfacht werden. da sich aber viehstände und säule-1-mittel kürzerfristig ändern können, wird es in hinkunft häufiger zu anpassungen und neuausstellungen der einheitswerte kommen. anpassungen können erfolgreich eingefordert werden, wenn die fortschreibungsgrenzen überschritten werden. dazu muss eine änderung um 5 % (mind. eur 300,-) oder absolut eur 1000,- nachweisbar sein.

mit einer endgültigen beschlussfassung zur ehw-hauptfeststellung ist im februar 2014 zu rechnen. die ersten bescheide sind aus derzeitiger sicht im oktober 2014 zu erwarten.

in der bäuerlichen sozialversicherung werden die neuen einheitswerte erst ab 1.1.2017 angewendet.

zum thema "förderung" berichtete dir. di wolfgang weichselbraun über den aktuellen stand der investitionsförderung, der erstniederlassungsprämie und der ausgleichszulage. im dezember 2013 soll die entscheidung fallen, ob das prinzip "alte regeln - neue mittel" für 2014 angewendet werden soll, was de facto einer verlängerung der bestehenden programme gleich kommt.

entscheidend für die ausgestaltung der investitionsförderung wird sein, wie viel an mitteln in der ländlichen entwicklung für diese masssnahme bereit gestellt werden kann. die ausgleichszulage in den benachteiligten gebieten ist grundsätzlich neu zu kalkulieren. dadurch kann es bei einzelnen betrieben zu deutlichen änderungen im auszahlungsbetrag kommen. die neuabgrenzung der „sonstigen benachteiligten gebiete“ wird auf 2018 verschoben.