Montag, 9. Dezember 2013

schulungssaison wieder begonnen

nach der veranstaltung in der bbk melk am 24.10.2013 über die "pauschalierungsverordnung neu" fand am 9.12. eine schulung zu den themen "einheitswert-hauptfeststellung" und "förderung" statt.

nach 26 jahren wird eine hauptfeststellung der land- und fortswirtschaftlichen einheitswerte durchgeführt.ursprünglich war eine hauptfeststellung alle 9 jahre geplant. während der alte landwirtschaftliche einheitswert im wesentlichen aus der bodenklimazahl plus zu- und minus abschläge errechnet wird, soll sich der neue prozentuell aus folgenden teilen zusammensetzen:

83 % boden und wirtschaftliche ertragsbedingungen (früher ca. 99 %)
13 % öffentliche gelder aus säule 1 (entspricht 33 % der betriebsprämien, nicht jedoch öpul und andere förderungen)
4 % viehzuschläge (früher ca. 1 %) 

dabei wird der ha-satz von eur 2289,- auf eur 2400,- auf basis von 100 punkten angehoben. die summe der einheitswerte soll um 5 bis 10 % angehoben werden. was sich auch entsprechend auf die mit dem einheitswert verbundenen abgabenlasten auswirken wird.

insgesamt soll die einheitswertberechnung vereinfacht werden. da sich aber viehstände und säule-1-mittel kürzerfristig ändern können, wird es in hinkunft häufiger zu anpassungen und neuausstellungen der einheitswerte kommen. anpassungen können erfolgreich eingefordert werden, wenn die fortschreibungsgrenzen überschritten werden. dazu muss eine änderung um 5 % (mind. eur 300,-) oder absolut eur 1000,- nachweisbar sein.

mit einer endgültigen beschlussfassung zur ehw-hauptfeststellung ist im februar 2014 zu rechnen. die ersten bescheide sind aus derzeitiger sicht im oktober 2014 zu erwarten.

in der bäuerlichen sozialversicherung werden die neuen einheitswerte erst ab 1.1.2017 angewendet.

zum thema "förderung" berichtete dir. di wolfgang weichselbraun über den aktuellen stand der investitionsförderung, der erstniederlassungsprämie und der ausgleichszulage. im dezember 2013 soll die entscheidung fallen, ob das prinzip "alte regeln - neue mittel" für 2014 angewendet werden soll, was de facto einer verlängerung der bestehenden programme gleich kommt.

entscheidend für die ausgestaltung der investitionsförderung wird sein, wie viel an mitteln in der ländlichen entwicklung für diese masssnahme bereit gestellt werden kann. die ausgleichszulage in den benachteiligten gebieten ist grundsätzlich neu zu kalkulieren. dadurch kann es bei einzelnen betrieben zu deutlichen änderungen im auszahlungsbetrag kommen. die neuabgrenzung der „sonstigen benachteiligten gebiete“ wird auf 2018 verschoben.

Dienstag, 29. Oktober 2013

mais-feuchte-umrechnungstabelle

eine sehr häufig verwendete umrechnungsformel ist die 1,325er-formel. im folgenden die tabelle für feuchten von 20 bis 45 % mit den faktoren auf basis 14 % trockenmais.


beispiele für die anwendung

1000 kg mais mit 30 % feuchte multipliziert mit faktor 0,7880 entsprechen 788 kg trockenmais mit 14 %.

eur 100,- pro tonne bei 30 % feuchte dividiert durch umrechnungsfaktor 0,7880 ergibt einen maispreis von eur 126,90 pro tonne mais mit 14 %.

ein angenommener preis von trockenmais von eur 150,- pro tonne entspricht multipliziert mit faktor 0,7880 einem maispreis von eur 118,20 pro tonne bei 30 %.

die formel weicht von der einfachen feuchteumrechnung mittels trockensubstanz ab. im vergleich dazu wäre bei 30 % der faktor wie folgt 1000 kg mal 0,7 ergibt 700 kg trockenmasse, dividiert durch 0,86 ergibt das 814 kg oder einen faktor von 0,814. die differenz ergibt 2,6 %. bei 40 % maisfeuchte beträgt die differenz 4,3 %. 

Samstag, 11. Mai 2013

kostenanalyse

kostenanalyse ist gut. sind aber die schlüsse, die daraus gezogen werden, richtig?

betriebsberater behaupten, man müsse einen traktor schon mind. 800 stunden pro jahr fahren, um ihn sinnvoll auslasten zu können. rechnerisch mag es stimmen. praktisch schaut die sache anders aus.

was ist die alternative zu einem wenig ausgelasteten schlepper? kein schlepper? ein leihschlepper? ein gemeinschaftsschlepper?

die variante "kein schlepper" funktioniert nur bei vollständiger vergabe der schlepperarbeiten. bin ich dann noch landwirt und bewirtschafter oder nur mehr formell namensgeber für den förderantrag?

stehen leihschlepper überhaupt zur verfügung? wenn ja, sind die kostengünstiger oder müssen höhere reparaturkosten eingerechnet werden? bekomm ich einen, wenn ich ihn brauche?

hab ich die möglichkeit, mitglied bei einer traktorgemeinschaft zu werden? wie schnell ist der traktor verfügbar? viele fahrer bedeuten auch viele reparaturen. wenn die ersten gröberen reparaturen auftreten, wird der traktor oft erneuert. das ist wiederum teuer. wenn ich zudem dienstleistungen anbiete, wo ich jederzeit auf das gerät zugreifen können muss, ist eine gemeinschaftliche nutzung schwierig.

nutzen nicht viele bauern ihre traktoren deshalb rentabel, weil sie sie lange nutzen und mit wenigen fahrern geringe reparatur-kosten haben? dazu ein paar beispiele:

traktor 1: 110 ps, alter 22 jahre, 5100 betriebsstunden, einkaufspreis eur 47.000,-, verkaufspreis eur 17.000,-, wertverlust eur 30.000,-. ergibt pro stunde eur 5,90.

traktor 2: 64 ps, 25 jahre alt, 5200 betriebsstunden, einkaufspreis eur 26.000,-, verkaufspreis eur 9.000,-, wertverlust eur 17.000,-. ergibt pro stunde eur 3,27.

traktor 3: 75 ps, 12 jahre alt, 1600 betriebsstunden, einkaufspreis eur 39.000,-, verkaufspreis eur 17.000,-, wertverlust eur 22.000,-. ergibt pro stunde eur 13,75.

traktor 1 wurde 231 stunden im jahr genutzt, traktor 2 nur 208 stunden, traktor 3 nur 133 stunden. die grundkosten pro geleisteter stunde sprechen eine eindeutige sprache. bei traktor 1 und 2 kommen gemeinschafts- und leihtraktoren in der regel auch kostenseitig nicht mit.

zieht man wirklich alle kosten in die rechnung mit ein wie zb. erhöhte reparaturkosten, ausfälle wegen nichtverfügbarkeit und dergleichen, dann sind lange genutzte maschinen mind. genauso wirtschaftlich wie viel genutzte maschinen.

die kostenrechner gehen von linearen kosten aus. damit kann man zwar langfristig kalkulieren, nur die praxis wird dadurch nicht abgebildet. die tatsächlichen kosten einer maschine errechnen sich aus der differenz zwischen dem tatsächlichen wert am anfang des jahres und am ende des jahres. so kann eine buchhalterisch abgeschriebene maschine noch einen marktwert von eur 10.000,- bis 20.000,- haben, nur mehr wenig an wert verlieren und bei einigermaßen günstiger auslastung wesentlich wirtschaftlicher sein als eine neue maschine. auch teure werthaltige maschinen können weniger kosten verursachen als anfangs billigere, die dann aber irgendwann unverkäuflich werden und nur mehr den schrottpreis erlösen.  

ganz im trend sind high-tech-güllefässer. im vergleich zu einem 8000-liter-lowtech-fass, 10 jahre alt, damals eur 13.000,- beschaffungskosten, wird ein modernen hightechfass mit 12.000 liter und eur 80.000,- kosten überlegt. daumen mal pi muss ich dieses neue fass mind. 4 mal so gut ausnutzen. mal die reparatur- und service-kosten ausgenommen, die beim low-tech-fass praktisch keine rolle gespielt haben.

und wenn sich jemand gegen die zwangskollektivierung mittels gemeinschaftsmaschinen weigert, wird er gerne als nicht gemeinschaftsfähig klassifiziert. was nicht bedeutet, dass es nicht sehr gut funktionierende maschinengemeisnchaften geben kann. es gibt aber auch weniger gut funktionierende und betriebsmodelle, wo es sinnvollere lösungen gibt.

weiteres beispiel: ein paar mal im jahr brauche ich kupfer-dichtungsringe. öfter setze ich mich ins auto und hole welche, weil sie nicht vorrätig sind. im landtechnikhandel ist mir ein set mit 300 dichtringen verschiedener größen um eur 30,- untergekommen. ein vielfaches jedenfalls, was mir die dichtringe einzeln kosten. zudem brauch ich ja höchszen 5 % von den 300 dichtringen. aus kostenrechnungssicht ist die beschaffung dieses dichtungssets also unrentabel. rechne ich allerdings die kosten für die autofahrt und den zeitaufwand für die beschaffung dieser ringe ein, rentiert sich das set in ein bis 2 jahren. auch wenn das in keiner kostenstelle direkt unterzubringen ist.





Donnerstag, 21. März 2013

gefahr durch datenabgleich?

in den agrarmedien und in vorträgen wird auf den künftigen datenabgleich zwischen ama als förderabwicklungsstelle und der sv.bauern. da die svb die agrarisch genutzte fläche als bemessungsgrundlage verwendet und die ama nur der förderung entsprechenden flächen und tierzahlen, ergibt sich auf natürlichem weg eine differenz. böse zungen führen das darauf zurück, dass beim abkassieren die größtmögliche fläche verwendet wird, aber wenn es ums auszahlen geht, auf das mindestmaß reduziert wird.

andererseits wurde nicht selten vergessen, daten zu aktualisieren, wo für erheblich mehr fläche förderungen bezogen werden als bei der sv.bauern gemeldet ist.

es gibt keinen grund, sich zu fürchten. wenn die ama-antragsfläche geringer ist als die bei der sv.bauern gemeldete fläche, deutet das auf richtige daten hin. ist jedeoch die ama-fläche größer als die bei der svb gemeldete, besteht dringender handlungsbedarf. 

negativ kann sich der datenabgleich auch auf pensionisten unter 65 jahren auswirken. die differenz zwischen eigenfläche und verpachteter fläche kann eine versicherungspflicht in der svb begründen, was wiederum zum verlust des pensionsanspruchs führen kann. 

weiters könnte die zahl der hausschlachtungen ein hinweis sein, dass in größerem ausmaß schweine vermarktet werden. 

zudem bezieht die svb informationen über den hausbrand vom zollamt. inwieweit daraus abzulesen ist, wieviel schnaps jemand im abgelaufenen jahr vermarktet hat, wird schwierig werden. bei sehr großen mengen könnte das auch thema einer überprüfung sein.     

andere vieheinheitenschlüssel







auf der seite der agrarmarkt austria finden sich die vieheinheitenschlüssel für rgve (rauhfutter-verzehrende gve) und standard-gve für öpul 2000 und 2007.





im anschluss finden sie den berechnungsschlüssel für die sog. klima-großvieheinheiten.
 









eine wirkliche innovation ist der nö. landesregierung mit der definition einer klima-großvieheinheit gelungen. lesen sie selbst!



Verordnung über den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen


Stammfassung:     LGBl. Nr. 161/96 vom 28.11.1996
idF                          LGBl. Nr. 44/98 vom 25.3.199                      
                                LGBl. Nr. 281/01 vom 28.12.2001

Die NÖ Landesregierung hat am 28.11.1996 gem. § 8 Z 2 des NÖ Tierschutzgesetzes 1985, LGBl. 46-1, verordnet:

(.....)

    (4) Sonstige Begriffsbestimmungen:
1. Anbindepunkt:

2. Klima-Großvieheinheit: zur Berechnung der Klima-Großvieheinheit ist die Summe der Tiergewichte in Kilogramm durch 500 zu teilen und in Abhängigkeit der Nutzungsrichtung mit folgenden Faktoren zu multiplizieren:



Jungvieh und Kühe

1,0

Mastkälber, Mastrinder und Zuchtstiere

1,25

Ferkel bis 30 kg

2,5

Mastschweine bis 50 kg

2,0

Mastschweine über 50 kg

1,25

Jungsauen, säugende Sauen und Zuchtläufer

1,25

Leere und trächtige Sauen und Eber

0,75

Masthühner

4,5

Junghennen und Legehennen

3,0

Sonstiges Geflügel

4,5

Mastlämmer, Mastkitze

1,5

Zuchtlämmer und Zuchtkitze bis 30 kg

1,25

Andere Schafe und Ziegen

1,0


neuer vieheinheitenschlüssel


im rahmen der neuen pauschalierungsverordnung kommt auch ein neuer vieheinheitenschlüssel zur anwendung.



ab 120 vieheinheiten fällt ein tierhalter aus der vollpauschalierung und wird zumindest teilpauschaliert oder führt einer höherwertige gewinnermittlung durch. dazu zählt die einnahmen-ausgaben-rechnung und die doppelte buchführung mit bilanzierung.



der neue vieheinheitenschlüssel laut vortrag von dr. jilch am 20.3.2013 in st. pölten:



Mittwoch, 20. Februar 2013

ak-treffen zum thema parallelfahrsysteme

"parallelfahrsysteme im ackerbau" war das thema des ak-treffens am 20.2.2013 in inning. manfred nadlinger vom BLT wieselburg / lehr- und forschungszentrum francisco josephinum referierte über die geschichtliche entwicklung von lenkhilfen bis zu modernen lenkunterstützungs-verfahren.

zur gruppe der spurführungshilfen zählen die klassischen spurreißer, leitbügel (u.u. mit schleppketten), schaumspuren (zb. hardy, rau), tastbügel (maisgebiss, rübenroder), ultraschallsensoren und optische lenksysteme.

lenkhilfen, lenkassistenten und lenkautomaten sind auf gps-ortungshilfen angewiesen. je nach genauigkeit unterscheidet man ein- und zwei-frequenzsysteme. da das gps-signal alleine für eine anwendung in der landwirtschaft zu ungenau ist, ist eine korrektur notwendig.

egnos und omnistar arbeiten mit geostationären satelliten. die sog. spur-zu-spur-genauigkeit bewegt sich hier bei 10 bis 30 cm. rtk-systeme arbeiten mit mobilen oder festen basisstationen. die spur-zu-spur-genauigkeit bewegt sich bei 2 bis 5 cm. diese systeme sind in der regel kostenpflichtig.

lenkhilfen sind optische anzeigegeräte, die den fahrer beim lenken unterstützen. sie kosten ab ca. eur 800,-, ermüden den fahrer jedoch rasch.

lenkassistenten bedienen mittels reibradmotor oder eingebautem motor das lenkrad selbst. sie sind einigermaßen gut nachrüstbar. die kosten belaufen sich auf eur 8.000,- aufwärts.

lenkautomaten (autopilote) benötigen ein direkt von der hydraulik angesteuertes proportionales lenkventil und einen lenkwinkelsensor. die kosten belaufen sich auf eur 15.000,- aufwärts. durch verwendung des rtk-signals ist eine genauigkeit von 2 cm möglich. der autopilot ist nur beschränkt nachrüstbar.

die wirtschaftlichkeit von modernen parallelfahrsystemen hängt von der arbeitsbreite, der einsparung aufgrund geringerer überlappung, der einsatzfläche, der zahl der überfahrten und der art des einsatzes (grubbern, säen, düngen, spritzen) ab.

im bereich der iso-bus-technologie wird derzeit verstärkt an einer vereinheitlichung der bedien-terminals gearbeitet und die kompatibilität einzelner zugmaschinen und arbeitsgeräte überprüft. section control erlaubt eine gps-unterstützte teilbreitenabschaltung zb. bei saat, düngung und pflanzenschutz.

die wichtigsten argumente für den einsatz von modernen parallelfahrsystemen sind:
+ steigerung der genauigkeit beim anschluss-fahren
+ damit ersparnis an zeit, treibstoff, dünger und saatgut
+ entlastung des fahrers besonders bei langen einsatztagen

TIM (traktor implement management) ermöglicht die rückkopplung der eingesetzten maschine auf den traktor, um leistung und arbeitsqualität zu verbessern. ein sensor an der rundballenpresse kann die fahrgeschwindigkeit des zugfahrzeuges bei bedarf erhöhen oder senken.

weiters wird der einsatz von e-antrieben geprüft. insbesondere bei aggregaten, die mechanisch schwer zu erreichen sind, können stufenlose elektromotoren sinnvoll eingesetzt werden. der einsatz von stromgeneratoren und radnabenmotoren erspart getriebe, kardanwelle, differential und halbachs-antrieb.