Donnerstag, 21. März 2013

andere vieheinheitenschlüssel







auf der seite der agrarmarkt austria finden sich die vieheinheitenschlüssel für rgve (rauhfutter-verzehrende gve) und standard-gve für öpul 2000 und 2007.





im anschluss finden sie den berechnungsschlüssel für die sog. klima-großvieheinheiten.
 









eine wirkliche innovation ist der nö. landesregierung mit der definition einer klima-großvieheinheit gelungen. lesen sie selbst!



Verordnung über den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen


Stammfassung:     LGBl. Nr. 161/96 vom 28.11.1996
idF                          LGBl. Nr. 44/98 vom 25.3.199                      
                                LGBl. Nr. 281/01 vom 28.12.2001

Die NÖ Landesregierung hat am 28.11.1996 gem. § 8 Z 2 des NÖ Tierschutzgesetzes 1985, LGBl. 46-1, verordnet:

(.....)

    (4) Sonstige Begriffsbestimmungen:
1. Anbindepunkt:

2. Klima-Großvieheinheit: zur Berechnung der Klima-Großvieheinheit ist die Summe der Tiergewichte in Kilogramm durch 500 zu teilen und in Abhängigkeit der Nutzungsrichtung mit folgenden Faktoren zu multiplizieren:



Jungvieh und Kühe

1,0

Mastkälber, Mastrinder und Zuchtstiere

1,25

Ferkel bis 30 kg

2,5

Mastschweine bis 50 kg

2,0

Mastschweine über 50 kg

1,25

Jungsauen, säugende Sauen und Zuchtläufer

1,25

Leere und trächtige Sauen und Eber

0,75

Masthühner

4,5

Junghennen und Legehennen

3,0

Sonstiges Geflügel

4,5

Mastlämmer, Mastkitze

1,5

Zuchtlämmer und Zuchtkitze bis 30 kg

1,25

Andere Schafe und Ziegen

1,0


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